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Was Mieter wissen sollten, wenn sie ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten

Datum: 21. Juli 2025

Nicht jeder wohnt von Beginn an barrierefrei… Doch mit dem Alter, einer Erkrankung oder durch eine Behinderung kann sich der Wohnbedarf grundlegend ändern. Die gute Nachricht: Mieter haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf barrierefreie Anpassungen ihrer Wohnung. Doch was ist erlaubt, was darf der Vermieter ablehnen und worauf sollten Betroffene im Vorfeld achten?

Gesetzliche Grundlage: § 554 BGB:

Nach § 554 Abs. 1 BGB dürfen Mieter vom Vermieter verlangen, bauliche Veränderungen vorzunehmen, wenn diese zur Nutzung der Wohnung durch Menschen mit Behinderungen erforderlich sind. Dazu zählen z. B. der Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder der Umbau des Badezimmers.

Allerdings gilt: Der Vermieter muss nur zustimmen, wenn ihm die Maßnahme zumutbar ist. Wird z. B. die Sicherheit anderer Mieter gefährdet oder der Wert des Gebäudes erheblich beeinträchtigt, kann die Zustimmung verweigert werden.

Wer darf Umbauten beantragen?

Der Anspruch besteht nicht nur für Mieter selbst, sondern auch für Mitbewohner mit einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Einschränkung, egal ob aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Beschwerden. Ein Schwerbehindertenausweis ist dafür nicht zwingend notwendig.

 

Was darf in der Wohnung angepasst werden?

Umbauten innerhalb der Wohnung lassen sich meist leichter durchsetzen.

Häufige Maßnahmen sind:

  • Austausch der Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche

  • Installation von Haltegriffen und rutschfesten Bodenbelägen

  • Verbreiterung von Türdurchgängen

  • Installation eines unterfahrbaren Waschtischs

  • Anbringung eines zweiten Handlaufs im Treppenbereich

Diese Anpassungen verbessern nicht nur die Selbstständigkeit im Alltag, sondern erhöhen auch die Sicherheit – ein wichtiger Punkt, gerade wenn die Mobilität eingeschränkt ist.

Hürden im Gemeinschaftsbereich

Anders sieht es im Treppenhaus, Eingangsbereich oder bei Außenanlagen aus. Hier darf der Vermieter deutlich strenger abwägen. So kann der Einbau eines Treppenlifts verweigert werden, wenn dadurch Fluchtwege versperrt oder andere Mieter unzumutbar eingeschränkt werden, etwa bei der Nutzung von Kinderwagen oder Fahrrädern. Auch Denkmalschutz und technische Vorschriften können einer Umsetzung im Wege stehen.

 

Vermieter darf Bedingungen stellen

Stimmt der Vermieter einem Umbau zu, darf er die Umsetzung mit Auflagen verbinden. Diese können sich z. B. auf die verwendeten Materialien, die Optik oder die Sicherheit beziehen. Gerade deshalb empfiehlt sich eine enge Abstimmung im Vorfeld und idealerweise unter Einbindung eines neutralen Wohnberaters.

 

Finanzierung & Fördermittel

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für den Umbau trägt der Mieter. Allerdings gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten – etwa:

  • Zuschüsse der Pflegeversicherung (ab Pflegegrad 1)

  • Unterstützung durch Krankenkassen

  • Mittel vom Sozialamt

  • Förderkredite der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Wichtig:

Die Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Eine rechtzeitige Beratung ist daher unerlässlich.

Rückbaupflicht & Kaution

Viele Vermieter fordern vor Baubeginn eine Sicherheitsleistung (Kaution) für den späteren Rückbau. Diese muss angemessen sein – überhöhte Beträge könnten rechtlich angreifbar sein. Ob der Rückbau am Ende tatsächlich gefordert wird, hängt vom Einzelfall ab. Mancher Vermieter lässt Umbauten bestehen, wenn sie den Wert der Wohnung steigern. 

Tipp:

Umbauten wie ein Treppenlift oder eine bodengleiche Dusche können in manchen Fällen sogar ausgeglichen oder entschädigt werden, etwa wenn sie im Mietvertrag als wertsteigernd festgehalten wurden.

Konflikte vermeiden – durch gute Kommunikation

Immer wieder zeigt sich: Viele Konflikte zwischen Mietern und Vermietern lassen sich vermeiden, wenn frühzeitig das Gespräch gesucht wird. Wohnberatungsstellen, Sozialverbände oder auch qualifizierte Fachunternehmen wie Lift Reith bieten hier professionelle Unterstützung, teilweise sogar mit Vor-Ort-Besuch. Gemeinsam lassen sich oft praktikable und ästhetische Lösungen finden, mit denen alle Beteiligten gut leben können.

Ein Gewinn für beide Seiten
Barrierefreie Anpassungen sind nicht nur im Interesse des Mieters. Auch für Vermieter bieten sie langfristige Vorteile: Eine barrierefreie Wohnung kann eine höhere Nachfrage erzielen, den Wert der Immobilie steigern und zuverlässige Mieter länger binden. Angesichts des demografischen Wandels wird genau dieser Wohnraum künftig stark nachgefragt.

Wichtig für Vermieter: Qualität & Nachhaltigkeit:

Wenn es um technische Lösungen wie Rollstuhllifte, Homelifte oder Treppenlifte geht, sollten Vermieter auf zertifizierte Fachfirmen mit langjähriger Erfahrung setzen. So lassen sich Sicherheitsstandards einhalten und spätere Probleme vermeiden.

Lift Reith unterstützt Vermieter wie Mieter mit durchdachten Lösungen – von der Beratung über die Planung bis zur Montage.

Fazit: Barrierefreiheit beginnt mit Dialog und Expertise

Barrierefreies Wohnen ist machbar, mit guten Informationen, partnerschaftlicher Kommunikation und professioneller Unterstützung. Mieter haben in vielen Fällen einen rechtlichen Anspruch auf Umbauten, Vermieter dürfen aber ihre berechtigten Interessen schützen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig alle Optionen zu prüfen, Fördermittel zu sichern und gemeinsam nachhaltige Lösungen umzusetzen.

 

Auch Sie wünschen sich barrierefreie Zugänge oder Aufzüge, aber Sie wissen nicht, ob das in Ihrem Mietverhältnis möglich ist?

Lift Reith berät dich gerne unverbindlich zu den technischen Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Ob Mieter oder Vermieter: Wir helfen dir, den richtigen Weg zu finden.

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