Pflegegeld & Barrierefreiheit: Wie Sie Zuschüsse für Ihren Lift-Einbau nutzen
Datum: 21. Februar 2025
Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch darauf?
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – beispielsweise für barrierefreie Maßnahmen in der Wohnung oder am Haus.
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1-5) und die Versorgung durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer.
Die aktuellen Pflegegeld-Sätze (seit 1.1.2025) im Überblick*:
- Pflegegrad 1: 0 €
- Pflegegrad 2: 347 € monatlich
- Pflegegrad 3: 599 € monatlich
- Pflegegrad 4: 800 € monatlich
- Pflegegrad 5: 990 € monatlich
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Wie lässt sich das Pflegegeld für einen Lift-Einbau nutzen?
Barrierefreiheit beginnt oft bei den eigenen vier Wänden. Ein Treppenlift, Senkrechtlift oder Plattformlift kann dabei helfen, weiterhin eigenständig das Zuhause zu nutzen und Stufen sicher zu überwinden. Pflegegeld bietet hier wertvolle finanzielle Entlastung.Möglichkeiten der Nutzung:
- Pflegegeld als monatliche Unterstützung: Es kann für die laufende Instandhaltung oder Wartung eines Liftsystems genutzt werden.
- Pflegezuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Die Pflegekasse erstattet bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftige Person für notwendige Umbauten – darunter auch der Einbau eines Homeliftes.
- Kombination mit anderen Förderungen: Neben Pflegegeld gibt es weitere Zuschüsse von KfW oder Landesförderungen, die kombiniert genutzt werden können.
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Pflegegeld optimal nutzen – Unser Service für Sie
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